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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 4 KR 556/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,124639
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 4 KR 556/11 B ER (https://dejure.org/2012,124639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.02.2012 - L 4 KR 556/11 B ER (https://dejure.org/2012,124639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - L 4 KR 556/11 B ER (https://dejure.org/2012,124639)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2011 - L 4 KR 418/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 4 KR 556/11
    Sofern nicht ersichtlich wird, aus welchem Grund und in welcher Höhe sich tatsächliche Abweichungen zu den gezahlten Arbeitsentgelten ergeben sollen, fehlt die nötige Substanz im Vorbringen, um ernstliche Zweifel an der angefochtenen Entscheidung begründen zu können (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2011, L 4 KR 418/11).
  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 KR 31/08

    Krankensversicherung - Kapitalerträge sind bei freiwillig Versicherten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 4 KR 556/11
    Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, Beiträge vollständig und zeitnah zu erheben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - L 1 KR 323/06 ER; 26. März 2008 - L 1 KR 31/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2010 - L 4 KR 146/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 4 KR 556/11
    Diese Regelung dient der Funktionsfähigkeit der Leistungsträger der Sozialversicherung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 19. Mai 2010 - L 4 KR 146/10 B ER; 27. August 2010 - L 1 R 341/10 B ER jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2010 - L 4 KR 505/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 4 KR 556/11
    Die Entscheidung zum Streitwert richtet sich gem. § 53 Abs. 3 Nr. 4 Gerichtskostengesetz (GKG) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der halbe Streitwert der Hauptsache anzusetzen ist (Beschluss vom 7. Dezember 2010, L 4 KR 505/10 B ER; Beschluss vom 7. März 2011, L 4 KR 578/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2011 - L 4 KR 578/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 4 KR 556/11
    Die Entscheidung zum Streitwert richtet sich gem. § 53 Abs. 3 Nr. 4 Gerichtskostengesetz (GKG) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der halbe Streitwert der Hauptsache anzusetzen ist (Beschluss vom 7. Dezember 2010, L 4 KR 505/10 B ER; Beschluss vom 7. März 2011, L 4 KR 578/10 B).
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